Staatliche Förderung für betriebliches Gesundheitsmanagement
Nicht nur Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken. Auch die betrieblich Krankheitsausfälle können effektiv reduziert werden, indem regelmäßige Maßnahmen, die den Gesundheitszustand Ihrer Mitarbeiter verbessern, wie z.B. Rückenschulen, Kurse zur Raucherentwöhnung, gesunden Ernährung oder zur Stressbewältigung durchgeführt werden.
Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sind in Deutschland bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr für jeden Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
Begünstigt sind Maßnahmen, die der Arbeitgeber selbst im Betrieb anbietet oder Zuschüsse des Arbeitgebers für externe Maßnahmen. Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt die Maßnahmen, welche keinen Arbeitslohn darstellen. Die Aufwendungen werden als Betriebsausgaben geltend gemacht. Bis zu 500 Euro werden dementsprechend weder sozial- noch lohnsteuerpflichtig behandelt.